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Energieausweise für Wohngebäude und nicht Wohngebäude
Seit mehr als 10 Jahren verpflichtet die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Energiesparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Wohngebäuden- und nicht Wohngebäuden bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
- Energieausweise für Wohgebäude und nicht Wohngebäude
- Verbrauchsausweise
- Bedarfsausweise
Zum 1. Januar 2019 endete die Laufzeit der ersten Energieausweise und waren entsprechend neu zu erstellen.