Energieausweise

Seit mehr als 10 Jahren verpflichtet die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einen Energieausweis für Gebäude zu erstellen.

  • Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden
  • Für potenzielle Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer
  • Für öffentlich genutzte Gebäude mit Publikumsverkehr mit der Pflicht zum Aushang

Der Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) informiert über den Energiebedarf von Wohngebäuden und nicht Wohngebäuden.

  • Energieausweise für Wohgebäude und nicht Wohngebäude
  • Verbrauchsausweise (Ist-Energieverbrauch der vergangenen 3 Jahre)
  • Bedarfsausweise (theoretischer Energiebedarf auf Grund der Bausubstanz)

Zum 1. Januar 2019 endete die Laufzeit der ersten Energieausweise und waren entsprechend neu zu erstellen.

(Quelle Photographie: https://www.wikiwand.com/de/Alfried_Krupp_Krankenhaus_Rüttenscheid)

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